Einkommensteuer
Für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen mit den jeweils relevanten Einkunftsarten.
Wir erstellen private und betriebliche Steuererklärungen digital und fristgerecht. Entscheidend ist für uns dabei nicht nur die Abgabe, sondern eine plausible Abstimmung mit den zugrunde liegenden Zahlen und Sachverhalten.
Steuererklärungen stehen selten isoliert. Sie bauen auf Buchhaltung, Abschluss und persönlichen oder gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten auf.
Der konkrete Umfang richtet sich nach Ihrer persönlichen oder betrieblichen Situation. Bei Unternehmen werden die Erklärungen in der Regel unmittelbar mit Buchhaltung und Jahresabschluss abgestimmt.
Für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen mit den jeweils relevanten Einkunftsarten.
Ertragsteuerliche Erklärung für Kapitalgesellschaften und weitere körperschaftsteuerpflichtige Organisationen.
Ermittlung und Erklärung des Gewerbeertrags für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen.
Jahreserklärung und laufende Abstimmung mit den umsatzsteuerlichen Meldungen.
Einordnung und Bearbeitung, soweit im konkreten Mandat entsprechende Pflichten entstehen.
Wir begleiten auch Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle sowie Grundsteuerwertermittlungen und weitere persönliche Bewertungs- oder Erklärungspflichten.
Wenn Buchhaltung, Abschluss und steuerliche Erklärungen konsistent zusammengeführt werden, lassen sich Rückfragen und Widersprüche früher erkennen.
Wir klären, welche Angaben und Nachweise für die jeweilige Erklärung benötigt werden.
Erklärungsdaten werden mit Buchhaltung, Abschluss und bekannten Sachverhalten abgestimmt.
Erforderliche Erklärungen werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Auf Wunsch prüfen wir Steuerbescheide und klären Abweichungen zu den eingereichten Erklärungen.
Welche Erklärungen benötigt werden, hängt von Rechtsform, Einkünften und der konkreten steuerlichen Situation ab.
Typischerweise gehören insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung zu den wiederkehrenden Erklärungen einer GmbH. Welche weiteren Erklärungen oder Meldungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Je nach Tätigkeit und Situation kommen insbesondere Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und bei Gewerbebetrieben Gewerbesteuererklärungen in Betracht. Die Gewinnermittlung wird mit den Erklärungen abgestimmt.
Das richtet sich nach der jeweiligen Erklärung. Bei Unternehmen bilden Buchhaltung und Jahresabschluss häufig die Grundlage; bei persönlichen Erklärungen kommen Nachweise zu den relevanten Einkünften, Aufwendungen und besonderen Sachverhalten hinzu.
Eine Bescheidprüfung kann Bestandteil der Betreuung sein. Dabei vergleichen wir den Bescheid mit den übermittelten Angaben und klären relevante Abweichungen.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt unter anderem von der jeweiligen Erklärung, dem Gegenstandswert und dem Bearbeitungsumfang ab. Im Erstgespräch klären wir, welche Erklärungen tatsächlich erforderlich sind.
Wir klären den notwendigen Umfang und stimmen die steuerlichen Pflichten mit den übrigen Mandatsbereichen ab.