FUTURE Steuerberatung A-Z GmbH · Woltersdorf
Vergütung & Zusammenarbeit

Transparente Vergütung. Klare Zusammenarbeit.

Wir möchten, dass Sie bereits vor der Beauftragung wissen, nach welchen Grundsätzen wir abrechnen, wie wir mit Vorschüssen umgehen und welche Kommunikationswege wir nutzen. Klare Regeln schaffen Vertrauen – gerade am Anfang einer neuen Zusammenarbeit.

Vergütung

Wie wir unsere Leistungen abrechnen.

Steuerberatung besteht aus sehr unterschiedlichen Leistungen. Deshalb gibt es nicht den einen Preis für jedes Mandat.

01 / StBVV

Gesetzliche Gebühren als Grundlage.

Soweit keine abweichende Vergütung vereinbart wird, richtet sich die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Je nach Leistung spielen insbesondere Gegenstandswert, Gebührentatbestand und Umfang der Tätigkeit eine Rolle.

02 / Vereinbarung

Stundensätze dort, wo Zeitaufwand zählt.

Vorbereitende oder zusätzliche Leistungen, die nicht durch die StBVV abgedeckt sind – etwa Mandatsanlage oder -beendigung, projektbezogene Arbeiten, Recherchen, betriebswirtschaftliche Analysen, Unterstützung bei der Digitalisierung oder individuelle Beratungsleistungen – rechnen wir nach Zeitaufwand ab.

03 / Umfang

Der Aufwand muss zur Ausgangslage passen.

Gerade bei Mandatsübernahmen, Rückständen oder ungeklärten Sachverhalten ist der tatsächliche Bearbeitungsumfang zu Beginn nicht immer vollständig erkennbar. Deshalb vermeiden wir Pauschalversprechen, wenn die Grundlage dafür noch fehlt.

04 / Transparenz

Lieber vorher klären als später erklären.

Wenn sich der erwartete Umfang wesentlich verändert, sprechen wir das an. Unser Ziel ist eine nachvollziehbare Abrechnung, die zur tatsächlich erbrachten Leistung passt.

Mitarbeiter

120,00 € netto / Stunde

Insbesondere für Tätigkeiten durch Steuerfachangestellte und weitere fachliche Mitarbeiter, soweit eine Abrechnung nach Zeit vereinbart ist.

Steuerberater

160,00 € netto / Stunde

Für Tätigkeiten des Steuerberaters, soweit eine Abrechnung nach Zeit vereinbart ist. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wichtig zur StBVV: Unsere laufenden steuerlichen Leistungen rechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung ab. Soweit die nach der StBVV berechnete Vergütung geringer ausfällt als die in unserer Auftrags- und Vergütungsvereinbarung festgelegte Mindestvergütung, gelten die vereinbarten Stundensätze als Mindestvergütung.
Stundensätzeseit 2024

unverändert – obwohl unsere Vergütungsvereinbarung grundsätzlich eine jährliche Anpassung anhand des Verbraucherpreisindex vorsieht.

Effizienz statt Automatismus

Digitalisierung soll sich auch wirtschaftlich bemerkbar machen.

Unsere Auftrags- und Vergütungsvereinbarung sieht eine jährliche Anpassung der Stundensätze zum 1. Januar entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland vor. Unterbliebene Anpassungen können nach der Vereinbarung nachgeholt werden. Von einer Anpassung haben wir seit 2024 bislang dennoch keinen Gebrauch gemacht.

Durch die Weiterentwicklung unserer internen Prozesse, digitale Arbeitsweisen und unser eigenes Kanzlei-Board konnten wir Abläufe effizienter gestalten. Diese Effizienzgewinne haben es uns bislang ermöglicht, unsere vereinbarten Stundensätze stabil zu halten.

Keine dauerhafte Preisgarantie: Künftige Anpassungen bleiben möglich. Wenn eine Änderung erforderlich wird, soll sie nachvollziehbar und transparent kommuniziert werden – nicht überraschend über die nächste Rechnung.
Beruflicher Hintergrund

Was Steuerberater voneinander unterscheidet.

Der Berufstitel ist derselbe. Der Weg dorthin muss es nicht sein – und damit können auch die praktischen Erfahrungen unterschiedlich geprägt sein.

01 / Kanzleipraxis

Von der praktischen Arbeit zur Beratung.

Ein möglicher Weg beginnt mit einer Ausbildung in der Steuerberatung, zum Beispiel als Steuerfachangestellter. Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Mandantenkommunikation und Kanzleiabläufe werden dabei von Beginn an praktisch kennengelernt und über Jahre vertieft.

02 / Studium

Über Hochschule und Berufspraxis.

Ein weiterer Weg führt über ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium und die anschließende praktische Tätigkeit. Auch hier kann nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die Steuerberaterprüfung abgelegt werden.

03 / Finanzverwaltung

Erfahrung aus der Finanzverwaltung.

Auch eine berufliche Laufbahn in der Finanzverwaltung kann – abhängig von Laufbahn, Tätigkeit und Dauer der Berufserfahrung – den Weg in den steuerberatenden Beruf eröffnen. Für bestimmte ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung sieht das Gesetz unter engen Voraussetzungen zudem eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung vor.

04 / Entscheidend

Der Berufsweg allein ist kein Qualitätsurteil.

Ob Beratung gut funktioniert, hängt nicht allein vom Zugang zum Beruf ab. Fachliche Qualität, Erfahrung, Organisation, Erreichbarkeit und die persönliche Arbeitsweise sind ebenso entscheidend. Der berufliche Hintergrund kann aber prägen, welche Perspektive jemand besonders gut aus eigener Praxis kennt.

Unser Weg

Praxis von Grund auf.

Unser Geschäftsführer Lars Lindgrön hat seinen beruflichen Weg in der klassischen Kanzleipraxis begonnen. Dadurch kennt er steuerliche Arbeit nicht nur aus der Perspektive der Beratung, sondern auch aus der täglichen Erstellung und Bearbeitung.

2005
SteuerfachangestellterEinstieg in die praktische Kanzleiarbeit.
2012
SteuerfachwirtVertiefung von Fachwissen, Verantwortung und praktischer Erfahrung.
2024
SteuerberaterBestellung nach langjähriger praktischer Tätigkeit und erfolgreicher Steuerberaterprüfung.
Was das für unsere Arbeit bedeutet

Von der Buchhaltung bis zur Beratung denken.

Wir betrachten ein Mandat nicht nur danach, wie ein steuerlicher Sachverhalt fachlich zu beurteilen ist, sondern auch danach, wie er praktisch sauber umgesetzt werden kann.

Operative Abläufe verstehenWie entstehen Buchhaltung, Steuererklärung und Jahresabschluss tatsächlich im Kanzleialltag?
Fehlerquellen früher erkennenGerade bei Mandatsübernahmen helfen praktische Erfahrung und Prozessverständnis, offene Punkte systematisch einzuordnen.
Digitalisierung aus der Praxis entwickelnWir digitalisieren nicht, weil es modern klingt, sondern weil wir Abläufe verbessern wollen, die wir selbst aus der täglichen Arbeit kennen.
Unser Verständnis: Steuerliche Beratung und praktische Umsetzung gehören zusammen. Gute Prozesse sollen Informationen zuverlässig zusammenführen, Bearbeitung vereinfachen und für Mandanten nachvollziehbar machen, was als Nächstes passiert.
Neue Mandate

Warum wir bei Neumandaten mit Vorschuss arbeiten.

Ein Vorschuss schafft für beide Seiten Klarheit, gerade wenn Umfang und Bearbeitungsstand zu Beginn noch nicht vollständig feststehen.

01 / Grundsatz

Neue Mandate grundsätzlich gegen Vorschuss.

Bei Neumandaten vereinbaren wir grundsätzlich einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Der gezahlte Vorschuss wird selbstverständlich bei der späteren Abrechnung berücksichtigt.

02 / Übernahmen

Besonders sinnvoll bei offenen Beständen.

Bei Steuerberaterwechseln oder Aufarbeitungsmandaten lässt sich der tatsächliche Aufwand häufig erst nach einer ersten Bestandsaufnahme zuverlässig einschätzen. Der Vorschuss bildet deshalb einen klaren Rahmen für die ersten Bearbeitungsschritte.

03 / Planung

Keine unbegrenzte Vorleistung.

Wir möchten Leistungen und Zahlung nicht über längere Zeit auseinanderlaufen lassen. Das schafft eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit und verhindert, dass offene Honorare selbst zum Problem werden.

04 / Abrechnung

Vorschuss ist keine zusätzliche Gebühr.

Der Vorschuss wird auf die spätere Vergütung angerechnet. Er verändert nicht automatisch die Höhe der insgesamt entstehenden Gebühren.

Kommunikation

Digital, direkt – und bewusst freigegeben.

Wir bieten sichere Übertragungswege an. Gleichzeitig wissen wir, dass Mandanten im Alltag häufig auch per E-Mail oder WhatsApp kommunizieren möchten.

Sichere Wege

Für sensible Unterlagen bevorzugen wir geschützte Übertragungswege.

Steuerliche Unterlagen können besonders schutzbedürftige Informationen enthalten. Deshalb nutzen wir für Dokumente und strukturierte Daten bevorzugt die dafür vorgesehenen sicheren digitalen Wege.

Bewusste AuswahlDer Kommunikationsweg soll zum Inhalt passen.
Keine unnötigen MedienbrücheDigitale Prozesse sollen einfach bleiben, ohne den Schutzbedarf zu ignorieren.
E-Mail & WhatsApp

Auf ausdrücklichen Wunsch auch unkompliziert.

Unsere Auftrags- und Vergütungsvereinbarung sieht eine ausdrückliche Einwilligung vor, wenn die Kommunikation auch per unverschlüsselter E-Mail oder über WhatsApp erfolgen soll. Dabei weisen wir auf das trotz üblicher Sicherheitsmaßnahmen verbleibende Restrisiko hin. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.

E-Mail nach FreigabeFür die direkte Kommunikation, wenn der Mandant diesen Weg ausdrücklich wünscht.
WhatsApp nach FreigabeVor allem für kurze, praktische Abstimmungen im Kanzleialltag.
Widerruf bleibt möglichDie Freigabe kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Wird anschließend keine alternative sichere Kommunikationsform vereinbart, kann die Beauftragung beendet werden.
Vertragsgrundlagen

Die Regeln sollen vor der Unterschrift klar sein.

Wir unterscheiden bei der Auftrags- und Vergütungsvereinbarung zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils vereinbarten Fassung.

Unternehmen

Auftrags- & Vergütungsvereinbarung

Für Unternehmen: unter anderem Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, betriebliche Steuererklärungen, Beratung, StBVV/Mindestvergütung, Stundensätze, VPI-Anpassung sowie die optionale Freigabe von E-Mail und WhatsApp.

Wird vor Mandatsannahme vollständig zur Verfügung gestellt
Privatpersonen

Auftrags- & Vergütungsvereinbarung

Für Privatpersonen: insbesondere Einkommensteuererklärung, Bescheidprüfung, Rechtsbehelfe und Kommunikation mit Finanzbehörden sowie dieselben transparenten Grundsätze zu Vergütung und Kommunikationswegen.

Wird vor Mandatsannahme vollständig zur Verfügung gestellt
Stand 19.03.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regeln unter anderem Auftragsumfang, Verschwiegenheit, Mitwirkung, Datenschutz, Vergütung, Vorschüsse, Beendigung des Mandats und Handakten.

Gilt ergänzend zur individuellen Beauftragung
Häufige Fragen

Was sollten Sie zu Vergütung und Zusammenarbeit wissen?

Die wichtigsten Grundsätze lassen sich bereits vor dem ersten Auftrag transparent beantworten.

Was kostet die Steuerberatung bei FUTURE?

Das hängt von der konkreten Leistung ab. Unsere steuerlichen Leistungen rechnen wir grundsätzlich nach der StBVV ab. Für nach Zeit abzurechnende Tätigkeiten gelten derzeit 120,00 € netto pro Stunde für Mitarbeiter – insbesondere Steuerfachangestellte – und 160,00 € netto pro Stunde für den Steuerberater. Soweit vereinbart, gelten diese Stundensätze zugleich als Mindestvergütung.

Sind die Stundensätze seit 2024 gestiegen?

Nein. Obwohl unsere Vergütungsvereinbarung grundsätzlich eine jährliche Anpassung anhand des Verbraucherpreisindex vorsieht, haben wir diese Möglichkeit seit 2024 bislang nicht genutzt. Effizienzgewinne durch Digitalisierung und weiterentwickelte Prozesse haben dazu beigetragen, die vereinbarten Stundensätze stabil zu halten.

Warum verlangt FUTURE bei Neumandaten einen Vorschuss?

Neue Mandate bearbeiten wir grundsätzlich auf Vorschussbasis. Das schafft insbesondere bei Mandatsübernahmen und zunächst schwer einschätzbarem Bearbeitungsumfang einen klaren finanziellen Rahmen. Der Vorschuss wird bei der späteren Abrechnung angerechnet.

Kann ich mit FUTURE per normaler E-Mail kommunizieren?

Ja, wenn Sie diesen Kommunikationsweg ausdrücklich freigeben. Für besonders sensible Unterlagen bevorzugen wir weiterhin die vorgesehenen sicheren Übertragungswege.

Ist Kommunikation über WhatsApp möglich?

Auf ausdrücklichen Wunsch und nach entsprechender Freigabe kann WhatsApp für die Kommunikation genutzt werden. Besonders sensible Dokumente und Daten übertragen wir vorzugsweise über sichere Wege.

Welche Vertragsunterlagen erhalte ich vor der Beauftragung?

Wir stellen die für Sie passende Auftrags- und Vergütungsvereinbarung – getrennt für Unternehmen und Privatpersonen – sowie die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Mandatsannahme zur Verfügung. Darin sind Leistungsumfang, Vergütung, Kommunikationswege und die weiteren Rahmenbedingungen detailliert geregelt.

Transparenz beginnt vor dem ersten Auftrag.

Wenn Sie wissen möchten, wie eine Zusammenarbeit in Ihrem konkreten Fall aussieht und welche Vergütungsgrundlagen gelten, besprechen wir das vor der Beauftragung.