Effizienz statt Automatismus
Digitalisierung soll sich auch wirtschaftlich bemerkbar machen.
Unsere Auftrags- und Vergütungsvereinbarung sieht eine jährliche Anpassung der Stundensätze zum 1. Januar entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland vor. Unterbliebene Anpassungen können nach der Vereinbarung nachgeholt werden. Von einer Anpassung haben wir seit 2024 bislang dennoch keinen Gebrauch gemacht.
Durch die Weiterentwicklung unserer internen Prozesse, digitale Arbeitsweisen und unser eigenes Kanzlei-Board konnten wir Abläufe effizienter gestalten. Diese Effizienzgewinne haben es uns bislang ermöglicht, unsere vereinbarten Stundensätze stabil zu halten.
Keine dauerhafte Preisgarantie: Künftige Anpassungen bleiben möglich. Wenn eine Änderung erforderlich wird, soll sie nachvollziehbar und transparent kommuniziert werden – nicht überraschend über die nächste Rechnung.