FUTURE Steuerberatung A-Z GmbH · Woltersdorf
Jahresabschluss

Abschluss mit Blick auf das Gesamtbild.

Wir erstellen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen strukturiert und nachvollziehbar. Dabei geht es nicht nur um die formale Erstellung, sondern auch darum, Entwicklung, offene Punkte und steuerliche Auswirkungen verständlich einzuordnen.

Jahresabschluss

Mehr als ein formaler Schlusspunkt.

Der Abschluss verdichtet ein ganzes Geschäftsjahr. Gute Vorbereitung sorgt dafür, dass offene Fragen nicht erst am Ende sichtbar werden.

HandelsrechtBilanz & GuV
SteuerrechtE-Bilanz
PublizitätOffenlegung
EinordnungBesprechung
GmbH & UG

Jahresabschluss: Pflicht, Fristen und Einreichung.

Für GmbH und UG gehört der Jahresabschluss zu den zentralen handelsrechtlichen Pflichten. Wir behalten Aufstellung, steuerliche Übermittlung und Publizität gemeinsam im Blick.

01 / Pflicht

Jahresabschluss für GmbH und UG

Kapitalgesellschaften stellen grundsätzlich einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf. Welche weiteren Bestandteile erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach Rechtsform und Größenklasse.

02 / Fristen

Aufstellung rechtzeitig vorbereiten

Die gesetzlichen Aufstellungsfristen hängen von der Größenklasse ab. Wir planen die benötigten Unterlagen und Abschlussarbeiten so, dass Fristen und nachgelagerte Pflichten rechtzeitig berücksichtigt werden.

03 / Abgabe

E-Bilanz und Offenlegung unterscheiden

Steuerliche E-Bilanz und handelsrechtliche Offenlegung oder Hinterlegung sind unterschiedliche Schritte. Wir ordnen die jeweiligen Anforderungen ein und koordinieren die erforderlichen Übermittlungen.

Leistungsumfang

Vom Zahlenwerk bis zur Übermittlung.

Welche Bestandteile erforderlich sind, hängt von Rechtsform, Rechnungslegung und steuerlichen Pflichten ab. Wir koordinieren die notwendigen Schritte und halten Sie über offene Themen auf dem Laufenden.

01 / Abschluss

Bilanz, GuV oder EÜR

Erstellung auf Grundlage der laufenden Buchführung und der erforderlichen Abschlussinformationen.

02 / Steuerbilanz

Überleitungsrechnung & E-Bilanz

Handels- und steuerrechtliche Abweichungen werden systematisch berücksichtigt und elektronisch übermittelt.

03 / Anhang

Ergänzende Abschlussangaben

Je nach Gesellschaft und Größenklasse erstellen wir die erforderlichen ergänzenden Bestandteile.

04 / Offenlegung

Publizitätspflichten

Erforderliche Offenlegungs- oder Hinterlegungsschritte werden im Abschlussprozess berücksichtigt.

05 / Erklärungen

Steuererklärungen im Zusammenhang

Körperschaft-, Gewerbe- und weitere Ertragsteuererklärungen werden mit dem Abschluss abgestimmt.

06 / Besprechung

Zahlen verständlich einordnen

Wir erläutern wesentliche Entwicklungen und besprechen Themen, die für das Folgejahr relevant werden können.

Unser Ablauf

Ein guter Abschluss beginnt im laufenden Jahr.

Idealerweise beginnt Abschlussqualität bereits in der laufenden Buchhaltung. Am Jahresende konzentrieren wir uns dann auf die Punkte, die tatsächlich einer Abschlussentscheidung bedürfen.

01

Vollständigkeit

Buchhaltung und benötigte Abschlussunterlagen werden zusammengeführt.

02

Abschlussarbeiten

Konten werden abgestimmt, Sachverhalte geklärt und Bewertungen vorgenommen.

03

Steuerliche Einordnung

Steuerbilanz, Überleitungen und Erklärungen werden abgestimmt erstellt.

04

Besprechung & Abgabe

Ergebnisse werden erläutert und erforderliche Übermittlungen vorgenommen.

Häufige Fragen

Jahresabschluss für GmbH, UG und Unternehmen.

Pflicht, Frist und Umfang hängen von Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Die wichtigsten Fragen klären wir frühzeitig im Abschlussprozess.

Muss eine UG einen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist als Kapitalgesellschaft grundsätzlich zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Zum Jahresabschluss gehören insbesondere Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; weitere Bestandteile richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen und der Größenklasse.

Muss eine GmbH einen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Auch die GmbH ist grundsätzlich zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet. Steuerliche Erklärungen, E-Bilanz und Publizitätspflichten werden davon getrennt betrachtet und im Prozess aufeinander abgestimmt.

Welche Frist gilt für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG?

Die handelsrechtliche Aufstellungsfrist richtet sich insbesondere nach der Größenklasse. Für Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich eine Aufstellung innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres; kleine Kapitalgesellschaften dürfen den Jahresabschluss unter den gesetzlichen Voraussetzungen später aufstellen, grundsätzlich innerhalb der ersten sechs Monate. Weitere Abgabe- und Offenlegungsfristen sind davon zu unterscheiden.

Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?

Neben einer vollständigen laufenden Buchhaltung können unter anderem Inventurunterlagen, Verträge, Darlehensstände, Anlageinformationen, offene Sachverhalte und weitere Nachweise erforderlich sein. Wir stellen die benötigten Unterlagen mandatsbezogen zusammen.

Kann FUTURE einen bereits begonnenen Jahresabschluss übernehmen?

Das prüfen wir im Einzelfall. Entscheidend sind der vorhandene Bearbeitungsstand, die Datenqualität, offene Fristen und die Möglichkeit einer geordneten Übergabe.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt insbesondere von Gegenstandswert, Umfang und Schwierigkeit der Arbeiten sowie vom Zustand der laufenden Buchführung ab. Nach Sichtung der Ausgangslage können wir den voraussichtlichen Umfang besser einordnen.

Ihr Jahresabschluss soll nicht nur fertig sein. Sie sollen ihn verstehen.

Sprechen Sie mit uns über Rechtsform, Rechnungslegung und die Themen, die Ihr Geschäftsjahr geprägt haben.